Notizen |
- Kirchenbuch Eddelak, Auszug aus dem Trauregister 1695:
Den 3. Nov. haben Boye Hansen und Lencke Johansen publ: spons. gehalten, und wird das jenige, so die Braut sponso, ? datis, bringet, wie es mag Namen haben, grahtimiret auf 100 Mark lübisch; hiergegen setzt und verspricht Sponsich, vermöge Land. Rechts eben so viel, nemlich 100 Mark lübisch, alß eine Wiederlage. Gezeugen sind dabey gewesen: Sponsich und sein Bruder Cornels. auf Seiten Sponsa Johann Paulsen.
Anmerkung: Derzeit hatte eine Kuh einen Wert von 40 Mark lübisch. Sie brachten zusammen also einen Wert von 5 Kühen in die Ehe ein. Allerdings könnte Boye Hansen einen weitaus größeren Besitz gehabt haben, da nach Landes Recht im Vertrag nur der Gegenwert des Vermögens der Braut eingetragen wurde.
Auszug aus dem Sterberegister 1738:
Beerdigt den 7. Juni.
Boye Hansen ist am 7. Jun. still beygesetzt.
In den Eddelaker Schuld- und Pfandprotokollen gibt es folgenden Eintrag über Boye Hansen:
Boie Hanßen kauft am 5. Juli 1717 37 Fuß Moor von Micheel Peters. Quelle: Abt. 102. 12, Band 44 (Eintrag vom 05.07.1717), Landesarchiv Schleswig-Holstein, Schleswig.
Den 5. July: Kund und zu wißen sey hiemit, das Micheel Peters in Westerbüttel vor sich und seinen Erben, an Boie Hanßen auff Averlacken Dunnen und deßen Erben erb und eigenthümblich verkauft und überlaßen 37 Fuß Mohr zu Süden Johans Peters Hauß mit der Niedergrunt biß an den Mohrgraben Johans Peter zu Westen Clauß Peters Landesgevollmächtigter zu Osten mit aller an- und beygehöriger Frey- und Gerechtigkeit wie solcher jeder Zeit von deren Eigenthümern freyest beseßen genutzet und gebrauchet...(pro?)...Fuß für 2 Mark lübisch bedingten und behandelten Kauffgeldes.....
Käuffer Boie Hanßen hat diesen Mohr bereits sieder abgewichenen Frühjahr in gerufigen Besitz genommen und alß sein Eigen angetreten, verobligiret und verschreibet sich auch hiemit vor sich und seinen Erben vom obigten Kauffgelde der 74 Mark sage Vier und Siebenzig Mark bevorstehenden Mich: (Michaelis) dieses lauffenden Jahres 30 Mark lübisch mit 1/2 Jahr Zinse vom gantzen Capital und den der Rest in jährigen Terminen als jährl: auff Mich: 22 Mark mit der allmähligen verfallenen Rente (angefallenen Zinsen) a Mark 1 Schilling an seinen Verkäuffer Micheel Peters oder dessen Erben bahr abzuführen zu erlegen und zu bezahlen und ist der letzte Termin und Zinsen Mich:1719 fällig, und solches verspricht Käuffer bey seiner adato freyesten Erbe- Haabe- und Güter-Verpfändung, in sonderheit aber bleibet der erhandelte Mohr biß zu völliger Bezahlung Capital Zinsen und Kosten des Verkäuffers unverlaßen Guth.
Verkäuffer hingegen verspricht auch sub hypotheca bonorum den verkauften Mohr vor alle Ansprüche franc und frey zu liefern.
Ohne List und Gefehrde.
Urkundlich hat Micheel Peters dieses selbst unterschrieben, und Boie Hanßen mit seinem selbstgemachten Nahmens Buchstaben unterzeichnet. Eddelak.
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