Genealogie-Begriffe
A(r)miger | Bewaffneter, Edelknecht, Knappe. |
Abbauer | Pächter mit kleinem Eigenbesitz; Neusiedler; zweiter Sohn, der vom Hofe abbaut. |
Abbreviation | Bezeichnung für die Verkürzung eines Wortes auf einen oder wenige Buchstaben in der -> Paläographie. |
Abgaben | Bezeichnung für Steuern, Zehnte und andere Abgaben: Bankhühner, Bede, Billetgelder, Buschhafer, Dienstgelder, Fronhühner, Gartengelder, Guldenkorn, Heckengelder, Herrenschatz, Honnenweizen, Horngelder, Hühnergelder, Kur, Kurmede, Lehnherrenhafer, Lehnpfluggelder, Maihämmel, Osterpfennige, Pfenniggelder, Rauchhühner, Rindergelder, Schatz, Schrim, Schlachtgelder, Schützengelder, Stadtgelder, Steckengeld, Steuern, Summengeld, Vogthafer, Wachtgelder, Zehnten. |
Abgegangene Orte | aufgegebene Siedlungen |
Abkömmling | -> Nachfahre |
Abmeierung | Entziehung der Nutzungsrechte an einem erbbeliehenen Hof |
Abschoß | Abzugsgelder |
Achter | Bezeichnung für einen der acht Gehilfen des Kirchenmeisters |
Adelsprobationen | Aufschwörungen (Nachweis adliger Abstammung in fünf oder mehr Generationen) |
Administrator | Verwaltungsbeamter, Amts verweser. |
Adoption | Annahme an Kindes statt. |
Agnaten | Blutsverwandte im Mannesstamm. |
Ahnen | Vorfahren -> Aszendenten. |
Ahnengleichheit | -> Implex. |
Ahnenimplex | -> Implex |
Ahnenliste | Übersicht aller Vorfahren eines -> Probanden in Listenform nach dem Prinzip der -> Aszendenz, wobei jede Person nach einer Zahlensystematik durch eine -> Personennummer gekennzeichnet wird. |
Ahnenpaß | amtlich beglaubigter Ahnen- und Abstammungsnachweis, der in nationalsozialistischer Zeit gefordert wurde. |
Ahnenprobe | frühere Praxis von Geistlichen, in dem sie Stammtafeln von Ehewilligen aufstellten, um eventuelle verbotene enge verwandtschaftliche Bindungen der Ehewilligen aufzuspüren. |
Ahnenreihe | umfaßt alle Personen innerhalb einer -> Generation eines -> Probanden. |
Ahnenschwund | -> Implex. |
Ahnentafel | Übersichtliche Darstellungsform der -> Aszendenz von allen leiblichen Vorfahren (väterlicher- und mütterlicherseits) eines -> Probanden. Der Laie bezeichnet eine Ahnentafel gerne als Stammbaum, diese Bezeichnung hat jedoch in der Genealogie eine andere Bedeutung. Die Listenform der Aufstellung der Vorfahren wird als Ahnenliste bezeichnet |
Aidn | Schwiegersohn |
Akten | Sammlungen von Schriftstücken, die sich auf eine bestimmte Angelegenheit beziehen. |
Akzise | Verbrauchssteuer |
Aldenmoder | Altmutter (Großmutter) |
Alder | Eltern |
Aldermann | Ältester |
Allod / allodium | das freie Eigentum, im Gegensatz zum Lehen |
Allodifizierung | im 16. Jahrhundert beginnende Umwandlung von Lehen in freies Eigentum |
Ambachtsbrüder | Zunftbrüder |
Amptsgerechtigkeit | Amtsgeld, Gebühren |
Amtmann | vom Landesherrn eingesetzter Beamter, der die Oberaufsicht und Exekutive bei Gericht und beim Steuerverzug, die Aufsicht über die politische Gemeinde, über die Bewirtschaftung der Fronhöfe, über die Grenzen, über Wald, Jagd, Fischerei, Zölle und Kirche hatte und über den -> Burgfrieden wachte. |
Amtskell(n)er | -> Kell(n)er. |
Amtsknecht | -> Büttel. |
Andl | Großmutter |
Angeld | erste Rate eines zu zahlenden Kaufpreises |
anlangen | beschlagnahmen |
Annalen | Chroniken in jährlicher Folge |
Annaten | Abgabe des 1. Jahreseinkommens |
Anno Domini | Im Jahre des Herrn |
anverdingen | in Auftrag geben |
Apostille | Die Apostille ist eine international vereinbarte Form der Beglaubigung oder Legalisation von öffentlichen Urkunden, u. a. Personenstandsurkunden, die von einem anderen Staat ausgestellt wurden. Sie wurde zwischen den Vertrags- oder Mitgliedstaaten des internationalen Übereinkommens Nummer 12 der Haager Konferenz im Jahre 1961 eingeführt. Die Apostille ist ein Stempel, der auf der Urkunde abgedruckt wird. Er hat die Form eines Quadrates von bestimmter Größe. |
Archiv | Einrichtung zur systematischen Erfassung, Ordnung, Verwahrung, Verwaltung und Verwertung von Schrift-, Bild-und Tongut sowie anderen Sammlungsgegenständen. |
Arlant | Ackerland |
Arrende | Rente, Jahresertrag, Teilpacht einer Domäne |
Assekuration | Zusicherung, bes. der Religionsfreiheit |
Assignaten | seit 1789 ausgegebenes französisches Papiergeld |
Assise | Versammlung von Vasallen, Lehensgericht |
Aszendenten | Ahnen, Vorfahren. |
Aszendenz | Vorfahren eines -> Probanden in aufsteigender Linie. |
Aufschwörung | Nachweis der ritterbürtigen Abstammung eines -> Probanden durch Vorlage seiner -> Ahnentafel bis zu vier oder acht Quartieren (Proband, Eltern, Groß- und Urgroßeltern) mit den entsprechenden Familienwappen. |
Aufsitzer | -> Beständer |
Aushebung | zum Wehrdienst einberufen |
Auszughaus | sozusagen das Altenteil auf dem Bauernhof. Der alte Bauer ist nach der Übernahme des Hofes durch den Sohn in das Auszugshaus gezogen. Er wird dann auch häufig in den Kirchenbüchern „Auszügler“ genannt. |
Bankert | uneheliches Kind |
Bannmühle | herrschaftliche Mühle, in der die Untertanen einer Herrschaft mahlen lassen mußten. |
Base | Cousine (Bruder- oder Schwesterkind des Vaters oder der Mutter). |
Bastard | uneheliches Kind. |
Bede | Abgabe (besonders zur Landesverteidigung), die nach der Größe des Besitzes festgesetzt wurde und in Geld entrichtet werden mußte. |
Begängnis | Trauerfeier mit Leichenpredigt; kann auch lange nach dem eigentlichen Begräbnis stattfinden. |
Beisasse | Nichtbürger, der in einer Stadt wohnt. |
Beiwohner | Stadteinwohner ohne Bürgerrecht |
Beizeichen | -> Brisur. |
Beständer | Pächter und Verwalter eines herrschaftlichen Gutes (an dem auch mehrere Beständer beteiligt sein konnten). |
Besthaupt | Erbschaftssteuer, wobei im Erbfall das beste Haupt des Viehbestands und die nach der Hühnerzahl im -> Weistum vorgeschriebenen Gelder an den Landesherrn entrichtet werden mußten. |
Blasonierung | Beschreibung eines -> Wappens, die immer vom Schildhalter aus erfolgt, wobei heraldisch rechts vom Betrachter aus links und heraldisch links vom Betrachter aus rechts bedeutet. |
Blutsverwandtschaft | Gemeinschaft einzelner Personen, die voneinander oder gemeinsam von demselben Ahnherrn abstammen -> Konsanguinität. |
Brautkind | voreheliches Kind |
Brisur | Brechung durch Beizeichen (Wappenminderung) im -> Schildbild eines -> Wappens (z.B. durch einen -> Turnierkragen oder durch eine bzw. mehrere heraldische Rosen). Während das gleiche Wappenbild (die Wappengemeinschaft) den genealogischen Zusammenhang gleichnamiger Geschlechter bewußt betont, lassen sich bei weitverzweigten Familien die einzelnen Äste und Zweige durch die Brisuren im Schildbild unterscheiden. |
Buele/Boele | Verwandter |
Bulle (die) | Bezeichnung für das -> Siegel aus Metall (Blei, Kupfer, Silber, Gold) an meist kaiserlichen und päpstlichen -> Urkunden, wobei diese selbst auch so bezeichnet werden. |
Bürgerbuch | Im Bürgerbuch wurden bis ins 19. Jahrhundert die Einwohner einer Stadt verzeichnet, die das Bürgerrecht erworben hatten, indem sie den Bürgereid geleistet und das Bürgergeld gezahlt hatten (Neubürger). Mit dem Bürgerrecht erwarben Sie bestimmte Rechte (z.B. Ausübung eines Gewerbes, Wahlrecht), aber auch Pflichten (z.B. Steuern abzuführen, Verteidigung).. |
Burgfrieden | schriftlich niedergelegte Rechtsgrundsätze [ähnlich dem -> Weist(h)um] für das Zusammenleben von -> Ganerben auf einer Burg. |
Büttel | Amts- oder Ratsdiener, der meist auch die Funktion einer Polizeiperson (Gefängniswärter) wahrnahm. |
Chronik | historischer Bericht, Geschichtswerk. |
Chronologie | Zeitrechnungskunde. |
Codex | Gesetzeswerk, -sammlung |
Cognatus | Verwandter |
Conleute | Eheleute |
Consumtions-Steuer | Verbrauchssteuer |
Copuliert | Verheiratet. |
Deduktionen | besondere Drucke. |
Denatus | Gestorben. |
Depositum | hinterlegter oder verwahrter Archivbestand. |
Despondieren | verloben |
Deszendenten | Nachfahren, Nachkommen. |
Deszendenz | Nachfahrenschaft, ausgehend von einem Stammelternpaar in absteigender Linie. |
Devise (die) | Wappenspruch, der als einprägsames Motto oder Sinnspruch Lebensauffassung, Geisteshaltung, Interessen oder Ideale des ursprünglichen Wappenträgers verdeutlichen soll und meist in einem Spruchband unter dem -> Schild angebracht ist. |
Dimission | Trauentlassung von Brautleuten in eine andere Pfarrei. |
Diplomatik | Urkundenlehre. |
Dispens | Heiratsgenehmigung bei Verwandtenehen mit Angabe des Verwandtschaftsgrads (z.B. 3. oder 4. Grades). |
Dokument | schriftliches oder bildliches Zeugnis, um die Wahrheit zu bezeugen. |
Domäne | dem Landesherrn gehörender landwirtschaftlicher Grundbesitz |
Dorfsippenbuch | -> Ortssippenbuch. |
Dot | Pate |
Echtegade | Ehepartner |
Echtemann | Ehemann |
Echtewif | Ehefrau |
Ehrlich | ehelich |
Eidam | auch Eidmann: Schwiegersohn. |
Einkindschaftsverträge | Gleichsetzung von Kindern mehrerer Ehen |
einleuftige / einleftige | ledige Leute |
Emeritierung | Versetzung in den Ruhestand |
Ene | Großvater |
Epitaph | Grabschrift. |
Erbbücher | siehe Lagerbücher |
Erbgesesser | Erbansässiger Einwohner. Angesessener, der ein Grundeigentum besaß, das an die Nachkommen uneingeschränkt vererbbar war. |
Erbnamensitte | Als Erbnamensitte bezeichnet man eine lokal oder regional zu beobachtende gewisse Regelmäßigkeit und Reihenfolge bei der Benennung der getauften Kinder. Grundprinzip dieser Regel ist: die beiden ältesten Söhne eines Ehepaares erhalten die Vornamen ihrer beiden Großväter und die beiden ältesten Töchter die Vornamen ihrer Großmütter. Weitere Kinder werden nach frühverstorbenen Geschwistern des Vaters und/oder der Mutter benannt oder nach Urgroßeltern der beiden, deren Namen „nachgeholt“ werden mussten. |
Erbzinsgut | im Unterschied z. B. zum Erblehngut oder Erbpachtgut mit minderen Rechten in bäuerlicher Erbleihe gepachtetes Bauerngut. |
Erfgenamen / Erbgenahme | Erben |
Etymologie | Lehre vom wahren Ursprung und der Bedeutung eines Wortes (z. B. eines Familiennamens). |
Exlibris | häufig mit Wappen versehene Eignerzettel, die auf die Innenseiten von Bucheinbänden geklebt sind. |
Exulanten | mit Gewalt aus der Heimat Vertriebene |
Fahnenheraldik | -> Vexillologie. |
Faksimile (das) | vollkommen ähnliche Nachbildung oder naturgetreue Wiedergabe einer Originalvorgabe. |
Familie | Hausgenossenschaft, Lebensgemeinschaft, eine durch Abstammung in näherer oder entfernterer Verbindung stehende Gruppe von Menschen, die sich auf einen namentlichen Ahnherrn zurückführen lassen. |
Familienbuch | verkartetes Kirchenbuch einer Gemeinde, wobei die chronologisch geführten Tauf-, Heirats- und Sterberegister ausgewertet, die darin enthaltenen Personen nach ihren Namen alphabetisch geordnet und nach Familien zusammengestellt sind. |
Familienstammbuch | vom Standesbeamten geführtes Personenstandsbuch, aus dem der jeweilige Personenstand der Familienangehörigen hervorgeht; es wird bei der Eheschließung angelegt und ständig fortgeführt -> Stammbuch. |
Faszikel | zusammengeheftetes Bündel. |
Faut | Beamter für die Erhebung besonderer Abgaben. |
Feuda | Lehen |
Fideikommiß | nach römischem Recht jede formlose letztwillige Verfügung, deren Erfüllung bloß dem Gewissen (fidei) der Erben überlassen und deren Vollzug nicht erzwinglich war. Familienfideikommiß ist ein Vermögensinbegriff, welcher kraft ausdrücklicher Verfügung des Stifters unveräußerlich auf die Geschlechtsnachfolger des Stifters oder eines Dritten zur Erhaltung des Familiengutes übergehen soll. |
Filiation | blutsmäßige Abstammung. |
Filiationsalter | angenommenes Durchschnittsalter (25-35 Jahre) von Personen innerhalb einer -> Generation bei ihrer Fortpflanzung. |
Filiationsprobe | Abstammungsnachweis |
Findbuch | -> Repertorium. |
Fiocchi | symmetrisch geordnete Quasten, die beidseitig den -> Schild eines Priesterwappens umrahmen und an geknoteten Schnüren hängen, welche die -> Geistlichen Hüte durchziehen. |
Fiskus | Aufbewahren größerer Geldmengen: Staatskasse, Geldverwaltung |
Fixation | Steuerpauschale |
Flecken | Ortschaft, meist größer als ein Dorf, oft mit einigen städtischen Rechten |
Foliant | seit dem 17. Jhd. Bezeichnung für ein Buch im Folioformat, i.w.S. und volkstümlich für jedes großformatige, altertümliche Buch. |
Folio | Blatt. |
Frigevong / Freibrief | Entlassung aus der Hörigkeit / Urkunde über Entlassung aus der Hörigkeit |
Fron, Frondienst | körperliche Leistung für einen Herrn |
Fronbote | Vollstreckungsbeamter, Büttel |
Frumwerker | Tagelöhner. |
Ganerben | Erbbeteiligte, Gemeinschaft der an einem Gut (z.B. an einer Burg -> Burgfrieden) beteiligten Familienangehörigen, die in ungeteiltem Gut und Haushalt zusammenleben. |
Geburtsbrief | Urkunde, die beim Wegzug eines Bürgers oder bei Verheiratung in die Fremde angefordert und vom Pfarrer, den Schöffen oder vom Stadtrat ausgehändigt wurde. |
Geburtsurkunde | Eine Geburtsurkunde ist nach dem in Deutschland (Stand 2007) gültigen Personenstandsgesetz eine Personenstandsurkunde, die aus dem Geburtenbuch erstellt wird. Sie enthält nur den aktuellen Inhalt des Geburtseintrages, gibt nicht den personenstandsrechtlichen Werdegang einer Person wieder (zum Beispiel bei Adoption). |
Geding | 1. Sitzung der Dorfgerichte, bei denen geringe Strafsachen und bürgerliche Rechtsstreitigkeiten an einem dafür bestimmten Tag im Jahr (ungebotener Dingtag) abgehandelt wurden. Auch konnte zu außergewöhnlicher Zeit ein „gebotenes Geding“ einberufen werden. Den Vorsitz führte der -> Schultheiß. 2. Vertrag, Abrede oder Übereinkunft, aber auch Satzung und Statut. |
Geleitseinnehmer | Geleitsmann; Beamter, der an einem Geleitshaus einer Fernverkehrsstraße (oft in Handelsstädten oder an Kreuzungspunkten) seit dem 15. Jh. von der Fuhrleuten eine Gebühr einzog (darum auch Geleitszolleinnehmer genannt). |
Gemeindsmann | in ländlichen Gegenden gleichbedeutend mit Bauer (Handwerker führten die Bezeichnung „Meister“). |
Genealoge | -> Historiker, der Familienforschung nach wissenschaftlichen Prinzipien ausübt. |
Genealogie | Ahnenforschung, Hilfswissenschaft der Geschichte, die sich mit der Erforschung von den Abstammungsverhältnissen der -> Geschlechter bzw. -> Familien beschäftigt. |
Gener | Schwiegersohn |
Generation | Geschlechterreihe zeitlich nebeneinanderstehender Verwandter, gewöhnlich ein Zeitraum von 25-35 Jahren -> Filiationsalter. |
Gerichtsmann | Beisitzer eines Dorfgerichts, gleichbedeutend mit -> Schöffe. |
Geschlecht | Gesamtheit einer Familie desselben gleichbenannten Stammes. |
Gesinde | Durch Gesetz oder Vertrag zu persönlichen Dienstleistungen verpflichtete und in ihrer persönlichen Freiheit stark eingeschränkte Lohnarbeiter (Knecht, Magd) bei Großbauern bzw. Guts- und Grundherren. |
Gesinderecht | Alle rechtlichen Festlegungen, die die Stellung des Gesindes in der Gesellschaft regelten. Das Gesinde unterlag der Muntgewalt seines Dienstherren und teilte dessen Gerichtsstand. |
Geswige | Schwägerin |
Gevatter (in) | Pate (Patin). |
Glos | Schwägerin |
God/Godel/Göttel | Patin. |
Gregorianischer Kalender | ab 15. Oktober 1582 |
Halskleinod | -> Schaustück. |
Handstreich | Verlobung |
Handtirungh | Gewerbe |
Hauptmann | Pächter eines an verschiedene Teilhaber „verschlitzten“ Gutes, welcher dem Grundherrn gegenüber die Gesamtheit vertrat und die Verantwortung für die Leistungen übernehmen mußte; auch Rang eines Soldaten. |
Hausmarke | Eine Hausmarke (auch Hauszeichen, Handgemal) ist ein Symbol, welches auf Hauswänden die Sippe des Besitzers kennzeichnet. Hausmarken wurden auch auf Geräten und Werkzeugen gemalt/eingebrannt, um den Besitzer zu kennzeichnen. Ebenso wurden sie zum Unterzeichnen von Schriftstücken verwendet. |
Havereidinge | Hofinventar |
Hecker | Tagelöhner |
Heimbürge | Vorsteher eines Dorfes, auch Richter oder Schöffe |
Heimeier/Heymeyer | Gehilfe des Bürgermeister |
Heimfall | Erbrecht des Staates |
Heiratsgeld | Zins, den ein Knecht (oft auch die Dienstmagd) für die Heirat zahlen musste |
Helm | ritterlicher Kopfschutz aus Eisen, der auch wesentlicher Bestandteil eines -> Wappens ist. In der -> Heraldik wird der meist rot ausgeschlagene Helm in blauer Eisenfarbe dargestellt. Man unterscheidet die frühen Topf- und Kübelhelmformen, den (meist in Verbindung mit dem -> Tartschenschild verwendeten) Stechhelm und den Visierhelm sowie den (später nur dem Adel vorbehaltenen) Bügel- oder Spangenhelm. Den Helm kann – je nach Stellung des Wappen Inhabers |
Helmdecke | Tuch, die den -> Helm vor Sonneneinstrahlung und allzu starker Erwärmung bewahren sollte und gleichzeitig auch als Nackenschutz diente. Bei frühen Darstellungen von Wappen erscheint die Helmdecke meist in geschlossener, mantelartiger Form, später als ornamental verspieltes Rankenwerk, das von dem -> Helm herabhängt und den -> Schild umrahmt. |
Helmkleinod | -> Helmzier. |
Helmschau | vor Turnieren durch den -> Herold veranstaltete Prüfung des Ritters auf seine Turnierfähigkeit, wobei die mit der -> Helmzier versehenen -> Helme einzeln vorgewiesen werden mußten. |
Helmzier | Helmschmuck (wobei in der Regel das gesamte Schildbild oder ein Teil desselben mit seinen dort angegebenen Farben erscheint), der aus Leinwand, Tuch, Pappe oder Leder hergestellt wurde und bei den seit dem 15. Jahrhundert üblichen unblutigen Kolbenturnieren vom Gegner abgestochen werden mußte. Die Helmzier, auch Helmkleinod genannt, ist Bestandteil eines -> Wappens. |
Heraldik | Wappenkunde, Wappenkunst und->Wappenrecht, benannt nach dem -> Herold. |
Herold | vom Fürsten ernannter Zeremonienmeister, der sich durch Kenntnis von Personen und -> Wappen auszeichnete, über die Annahme und Führung von Wappen wachte, die -> Wappenrolle führte und bei Turnieren die Funktion eines Schiedsrichters ausübte. |
Hintersasse | auch Hintersässer, Hintersiedler; vom Grundherrn abhängiger Bauer (aus: „der hinter dem Herrn sitzt“); Kleinbauer, der Besitzer einer Kate (Kathe, Kote, Kotte „Hütte“), womit ein einzelnes Bauernhaus im Gegensatz zum geschlossenen Bauerngut gemeint ist. |
Historiker | Geschichtsforscher mit wissenschaftlicher Grundausbildung. |
Hörigkeit | Abhängigkeit der bäuerlichen Bevölkerung |
Hornungsgabe | Zuwendung des Vaters an ein uneheliches Kind. |
Hufe | 1. bäuerliche Siedlerstelle, besteht meist aus Hofstatt, Ackerland und Nutzungsrecht an der Allmende. 2. alte deutsche Flächeneinheit (Feldmaß) für Besitzanteile an der Dorfflur. |
Hufenregister | vielfach nur summarisch angelegte Verzeichnisse der Bauerngüter einer Ortschaft nach der Hufenanzahl. |
illegitim | unehelich. |
Implex | auch als Ahnenverlust oder Ahnenschwund bekannt, bezeichnet das Phänomen, dass durch Heirat innerhalb der Familie eine Generation weniger als die theoretisch mögliche Anzahl von Personen umfasst.. |
Index | alphabetischer Namen- und Sachweiser. |
Indult | Nachlass, Moratorium, Frist zur Lehensverlängerung |
Ingesigel | Siegel |
Inkorporation | Einverleibung, Einpfarrung |
Inspektor | Aufseher, Vorsteher |
Instrument | alte Bezeichnung für -> Urkunde. |
Intraden | Einkünfte (vom Lehnsgut) |
Julianischer Kalender | v. Jahre 0 bis 4. Oktober 1582 |
Jurisdiktion | Rechsprechung |
Kapitation | Kopfsteuer |
Kapitularien | schriftlich ergangene Gesetze, auch kirchlich |
Kartause | Kloster in einem Wald, Einsiedelei |
Kartusche | rundes oder ovales medaillenförmiges Ornamentmotiv mit Volutenrahmung, das bei Wappen, Inschriften oder als reine Zierform in der Architektur und Graphik verwendet wurde. |
Kassate | siehe Hintersasse |
Kastellan | Burgverwalter, Burgvogt. |
Kegel | uneheliches Kind. |
Kekule | 1898 führte Stephan Kekule von Stradonitz ein Nummerierungssystem ein, die Kekule-Nummern (oder Kekule-Zahlen, Kekule wird gelegentlich auch Kekulé geschrieben), nach dem bis heute die Vorfahren (Ahnen) eines Probanden üblicherweise nummeriert werden. |
Kell(n)er | Amtmann (Amtskellner), Steuereinnehmer, der seine Tätigkeit neben dem -> Amtmann ausübte. Der Kell(n)er war Verwalter der im Lande zerstreuten Güter eines Grundherren. Ihm oblag das gesamte Rechnungswesen. Er führte die Oberaufsicht über die landwirtschaftlichen Betriebe, Verpachtung der Ländereien und war für die Einziehung von Zinsen und Steuern verantwortlich. Kellereien hatten in den einzelnen Orten große Scheunen (Zehntscheunen) zur Lagerung des -> Zehnten und von Wein. |
Kernfamilie | Lebensgemeinschaft der Eltern und ihrer unselbständigen Kinder (auch als Kleinfamilie bezeichnet). |
Kirchenbuch | eine vom Pfarrer nach Tauf-, Heirats- und Sterberegister geführte -> Matrikel über den Personenstand der Gemeindemitglieder. |
Kirchenfabrik | handschriftliche Aufzeichnungen, welche die Geldgeschäfte der Kirchen und Gemeinden dokumentierten. |
Kleinod | -> Helmzier und -> Schaustück. |
Kognaten | Blutsverwandte aus der weiblichen Linie. |
Kölmer | nach culmischem Recht ein Gutsbesitzer, der über 600 Morgen unter dem Pflug hatte. Wie die adeligen Rittergutsbesitzer waren auch die Kölmer in Ostpreußen am Landtag stimmberechtigt. |
Königsbrief | Die Genehmigung, zu Hause zu heiraten |
Konkubine | Beischläferin |
Konsanguinität | -> Blutsverwandtschaft. |
Kontraktionen | Bezeichnung für die Zusammenziehung von Wortanfängen und Wortenden in der -> Paläographie, wobei der mittlere Wortteil weggelassen ist. |
Kontribution | Kriegslast, Zwangssteuer, -abgabe |
Konventionen | Bezeichnung in der -> Paläographie für graphische Zeichen, die häufig vorkommende Worte ersetzen. |
Konvolut | Der Begriff Konvolut stammt aus dem Lateinischen von convolvere |
Kopialbücher | Abschrift von Urkunden des Empfängers |
Kopiar | Geschäftsbuch, in das die wichtigsten (urkundlichen) Eingänge im Wortlaut oder dem Inhalt nach (-> Regest) eingetragen wurden. |
Kopulation | Trauung. |
Kossät | siehe Kötter |
Kötter | Dorfbewohner, die einen Kotten bzw. eine Kate besaßen. |
Kraem | Wochenbett |
Kumme | Geschlecht |
Kummerrecht | Verhaftungsrecht |
Kurator | Seelsorger, der nicht Pfarrer ist, auch: Pfleger, Vormund, Domänen-Verwalter |
Kurmede | Abgabe nach dem Tod eines Hörigen |
Lagerbücher | sind Liegenschafts-Erb-Zins-Bücher, die von den Grundherren zur Erfassung von Natural- und Geldabgaben angelegt wurden. |
Landeshauptmann | ein Beamter, der für die Verwaltung eines Bezirks oder einer Provinz zuständig war. Teils wurden sie berufen, teils gewählt. |
Landschreiber | herrschaftlicher Beamter im Rang eines Oberamtmanns. zusammenrollen. Es bedeutet Bündel, Sammlung, Sammelband. Gemeint ist damit eine Sammlung von Schriftstücken zu einem bestimmten Vorgang oder Thema. Der Begriff ist im Archivwesen gebräuchlich. |
Lapper | Flickschuster. |
Latifundien | Großgut |
Laudemien | Abgabe von Erbpächtern bei Besitzwechsel |
Legende | Zeichenerklärung auf Karten oder Plänen |
Lehnsgut | vom Grundherrn gegebener Landbesitz, meist gegen Abhängigkeit, später auch erblich |
Leibbede | Kopfsteuer, die von allen erwachsenen Einwohnern einer Herrschaft erhoben wurde. |
Leibgedinge / Lipgedinge | Heiratsgut der Frau |
Leibgewinnsgüter | Pachtbesitz auf Lebenszeit |
Leibzucht | Einkünfte, die eine Person Zeit ihres Lebens genießt (aus „lif-tucht“, mnd.), besonders die lebenslängliche Rente einer Witwe; Wittum: das Grundstück, das die Rente liefert |
Ligaturen | Bezeichnung für die Zusammenziehung oder Verschmelzung von zwei Buchstaben in der Schriftkunde -> Paläographie. |
Lösungsrecht | alter Brauch, wonach Grundstücke, die ein Besitzer an Fremde verkauft hatte, von nahen Blutsverwandten des Vorbesitzers „binnen Jahr und Tag“ gegen Erstattung des Kaufpreises wieder an sich ziehen konnten. |
Mage | Verwandter |
Magschaft | Verwandtschaft |
Mannbar | volljährig |
Mannschaft | gleichbedeutend mit -> Familie, wobei der Haushaltsvorstand u.a. zur->Schätzung herangezogen wurde. |
Mansus, Manse / Mansio | Hufe, Wohnung |
Manumission | Entlassung aus der Leibeigenschaft, wobei dem Landesherrn ein Manumissions-geld (Loskauf) gezahlt werden mußte. |
Matrikel (die) | amtliches Verzeichnis über Personen (z.B. Universitätsmatrikel, Kirchenbuchmatrikel), Wappen (-> Wappenrolle) oder Einkünfte. |
Meier oder Meyer | Bürgermeister |
Meister | übliche Bezeichnung für einen Handwerker. |
Melber | Mehlhändler. |
Metrologie | Lehre von den Maßen und Gewichten. |
Metronym | Frauenname als Familienname. |
Mitter | Eichmeister, Aufseher über die öffentliche Waage, über Maße und Gewichte. |
Moratorium | Aufschub fälliger Zahlungen |
Morgen | Flächenmaß |
Muhme | Tante, Cousine, Verwandte. |
Mündel | Adoptiv- oder Pflegekind |
Mündigkeit | Volljährigkeit |
Mutterstamm | Der Begriff Mutterstamm (auch Frauenlinie, Mutterlinie, oder „reiner Weibesstamm“[1]) ist ein vergleichsweise recht junger Begriff der Genealogie. Er bezeichnet die Vorfahrenschaft eines Probanden in der mütterlichen Linie und ist damit das Gegenstück zur traditionell favorisierten Stammlinie. |
Nachfahren, Nachkommen | -> Deszendenten. |
Nahrungszettel | persönliche Steuererklärung der Bürger. |
Naturalisation | Erteilung der Staatsbürgerschaft an Ausländer |
Neffe | Sohn des Bruders oder der Schwester |
Nekrologium | Totenbuch, Verzeichnis von Gedenktagen für Tote |
Neophyt | in der alt-christlichen Kirche ein Neugetaufter bzw. Neubekehrter. Auch die in einen Mönchsorden neu Aufgenommenen, die Neugetauften in den Missionen und neuen Mitglieder in bestimmten Geheimbünden werden Neophyten genannt. |
Noterbe | notwendiger Erbe, Pflichtteil |
Notgedinge | Leichenbesichtigung |
Nottaufe | Vermerk über Jähtaufen, die bei schwächlichen Neugeborenen oft von der Hebamme sofort vollzogen wurden. |
Oberamtmann | oberster Beamter eines Oberamts, Chef der Verwaltung und oberster Richter. |
Obligationen | Pfand- und Schuldverschreibungen |
Offerman | Küster |
Officialis | Amtmann |
Ohm | auch Oheim: Onkel |
Omel | Neffe |
Onkel | Bruder des Vaters oder der Mutter |
Ortssippenbuch | Buch mit einem alphabetisch nach Familien geordneten Verzeichnis aller Einwohner einer Gemeinde mit den Lebensdaten der aufgeführten Personen und Hinweisen auf Eltern, Ehegatten und Kinder (-> Familienbuch). |
Paginierung | Seitennumerierung. |
Paläographie | Schriftkunde, Hilfswissenschaft der Geschichte, die sich mit der Entwicklung der Schrift, den einzelnen Typen und Buchstaben beschäftigt. |
Panier | Banner, eine rechteckige Fahne, die im Mittelalter dem Wappen des Bannerherrn entsprach. |
Paragium | Überlassung eines Lehensteils an jüngere Linien, auch Apanage |
Patrizier | siehe Ratsherr |
Patron | Schutzherr |
Patronat | Recht des Stifters oder (Kirchen-)Eigentümers zur Besetzung einer Stelle |
Patronym | Ein Patronym (Vatername) ist ein Name, der angibt, wie der Vater einer Person mit Vornamen heißt. Die Bildung erfolgte in niederdeutschen Gebieten durch Anhängen des Suffixes -sen, in Friesland / Ostfriesland meist nur -s. In Skandinavien durch das Suffix -son. Der Name Jakob Jansen ist dann zu lesen als Jakob, Sohn des Jan (= Johannes). Da der Name immer in direkter Beziehung zum Vornamen des Vaters stand, änderte er sich mit jeder Generation. |
Penninggelt | Pacht |
Personennummer (-zahl) | mit dieser wird in einer -> Ahnentafel oder -> Ahnenliste nach entsprechender Systematik jede Person gekennzeichnet. |
Personenstandsregister | Als Personenstandsregister oder Standesamtsregister werden im allgemeinen die Register bezeichnet, die seit dem 1. Januar 1876 auf Grund eines deutschen Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 von eigens zu diesem Zweck bestellten Standesbeamten im gesamten damaligen Deutschen Reich zu führen waren und seitdem auch in den nachfolgenden deutschen Staaten fortgeführt werden. Im Einzelnen sind dies die Geburts-, Heirats- und Sterberegister. |
Petition | Bitte, Beschwerde |
Petschaft | Negativstempel, mit dessen Hilfe -> Siegel abgedrückt werden. |
Pfründen | kirchlichen Einnahmen ohne eig. Gegenleistung |
Population | Bevölkerung |
Prachtstücke | Bezeichnung für die figürlichen oder tierischen Schildhalter in der -> Heraldik, die dem Adel vorbehalten sind. |
Praetension | Anspruch |
Presbyter | Ältester (ref. Kirche) |
Presbyterium | Kirchenrat einer Gemeinde |
Primogenitur | Erb- und Nachfolgerecht des erstgeborenen Sohnes und seiner männlichen Nachkommen. |
Privignus | Stiefsohn |
Proband | Ein Proband ist die Ausgangsperson einer genealogischen Darstellung (z.B. einer Ahnentafel oder Stammtafel). In einer Ahnentafel oder Ahnenliste erhält der Proband die Kekule-Nummer 1. |
Rabenstein | gemauerte Hinrichtungsstätte |
Rain | Grasstreifen zwischen Feldern; Grenze |
Ratifikation | Bestätigung, Genehmigung, z.B. von Kauf- und Verkaufsverträgen durch das entsprechende Amt (Amtmann) oder den Grundherrn |
Ratsherr | Geschworener Bürger, Ratsfreund, Ratsgenosse, Ratskumpane, Ratsmann, Ratsmeister, Ratsverwandter, Senator [lat.], Mitglied des Rates eines städtischen Gemeinwesens. |
Realsteuern | Grundsteuer und andere Grundstückssteuern |
Regest | kurze Inhaltsangabe einer -> Urkunde. |
Remonstriren | Widerspruch erheben |
Renovator (Renovation) | Beauftragter eines Grundherrn, der den Güterstand eines Herrenhofes oder für den Streubesitz einer Herrschaft anfallende Zinsen unter Hinzuziehung eines Dorfgerichts ermittelt und neu aufschreibt. Diese Renovationen wurden in regelmäßigen Abständen und zwischenzeitlich bei Übergang an einen anderen Besitzer oder Pächter vorgenommen. |
Repertorium | in Buch- oder Karteiform hand- oder maschinenschriftlich angelegtes Bestandsverzeichnis von Archivgut. |
Requirent | Antragsteller |
Restitution | Wiederherstellung des früheren Rechtsstandes |
Revers | Bestätigung, im Lehnsrecht des Beliehenen über die Beleihung und die übernommenen Pflichten |
Rezeß | Zurücktreten, Abschied |
Riemer | Sattler. |
Ritterbürtigkeit | der Nachweis erfolgte durch die -> Aufschwörung der Ahnen (Ahnenprobe) eines Ritters. |
Säkularisation | Einziehung oder Nutzung kirchlicher Besitztümer (Land oder Vermögen) durch den Staat. Im engeren Sinne versteht man unter Säkularisation die Einverleibung der geistlichen Fürstentümer und Herrschaften des Heiligen Römischen Reiches durch größere Territorialstaaten während des Napoleonischen Zeitalters. |
Sasse | Grundbesitzer, insbesondere in Zusammensetzungen wie Freisasse, Landsasse und Hintersasse (Bauer). |
Sattelhof | auch Sadelgut, Sattelgut, Sedelgut, Setelgut [zu mhdt. sätel, sedel, „Sessel, Sattel, (Land-, Wohn-)Sitz“]: größeres Bauerngut, das rechtlich (zumindest hinsichtlich der Befreiung von den Lasten der Bauerngüter) den Rittergütern gleichgestellt war. |
Schacherer | Hausierer. |
Schaffner | Verwalter geistlicher Güter, besonders bestehender und aufgehobener Klöster und Stifte, der die gleichen Aufgaben wie der -> Kell(n)er hatte. |
Scharrmacher | Wagner, Stellmacher. |
Schätzung | wichtigste direkte Steuer, dessen Register der -> Kell(n)er führte. Der Name rührt von der regelmäßig vorgenommenen „Schätzung“ der Vermögensverhältnisse der -> Zensiten her. Steuerobjekt war das gesamte Vermögen. |
Schaustück | oder Halskleinod, Bezeichnung in der -> Heraldik für eine goldene Schaumünze, die an einer goldenen Kette um den -> Wappenhelm liegt. |
Schild (der) | Verteidigungswaffe eines Ritters, das gewöhnlich sein persönliches Bildsymbol (-> Wappen) zeigt. Die Form der zeitgemäßen Verteidigungsschilde entspricht den unterschiedlichen Wappenschildformen (z.B. gotischer Dreieckschild, Rundschild oder -> Tartschenschild). Der persönliche Wappenschild wurde meist auch in das -> Siegel übernommen. |
Schildbild | Bildsymbol, das im Schild eines -> Wappens zu sehen ist. |
Schildhalter | -> Prachtstücke. |
Schiltken | Landmaß |
Schirmvogt | Landesherr oder Ritter, der in weltlichen Angelegenheiten einer benachbarten geistlichen Herrschaft seine Hilfe leiht. |
Schlüter | Steuereinnehmer |
Schnur | Schwiegertochter |
Schöffe | Beisitzer eines weltlichen Gerichts. |
Schoß / Geschoß | Bezeichnung für Steuern, vor allem Vermögens- und Gewerbesteuer (von „zuschießen“) |
Schoßfall | Rückerbschaft |
Schultheiß | Vorsitzender eines Dorfgerichts und örtlicher Vertreter der Grundherrschaft. Er wohnte gewöhnlich auf einem Herrenhof, hatte die Abgaben für die Herrschaft einzuziehen und abzuliefern. |
Schütz | öffentliches Amt des Feldhüters, das jeder Neubürger auf eine gewisse Zeit zu übernehmen verpflichtet war. Die Grundbesitzer hatten den Schützen eine Abgabe zu liefern. |
Schwager/Schwägerin | Geschwister des Ehegatten |
Schwehr | Schwiegervater |
Schwertdegen | junger Ritter. |
Schwertseite | die heraldisch rechte (vom Betrachter aus linke) männliche Seite z.B. bei -> Allianzwappen oder einer -> Auf schwörung. |
Schwieger | Schwiegermutter |
Seelenbad | Eine Donation wohlhabender Leute mit dem Zweck, dass sich arme Zeitgenossen den Aufenthalt in einem der früheren Badehäuser leisten konnten. |
Seelenliste | Seelenlisten oder auch Gemeindeseelenlisten wurden von den Bürgermeistern und/oder anderen ehemaligen Bürgern (hier vor allem Pastoren, Lehrer, Gutsverwalter u.a.) der Gemeinden nach Flucht und/oder Vertreibung aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten angelegt. In diesen Listen ist die Bevölkerung eines Ortes zum Zeitpunkt der letzten Volkszählung (1939) auflistet. Diese Listen waren Grundlage für die Lastenausgleichsverfahren, in denen die Bundesrepublik Deutschland den Betroffenen Ausgleichszahlungen für die erlittenen wirtschaftlichen Verluste gewährte. |
Seitenverwandte | Nebenzweig einer Familie |
Selde | Hütte, Kate |
Selig | verstorben |
Sendschöffe | Beisitzer eines kirchlichen Gerichts, das über die Moral der Gemeindemitglieder wachte und richtete. |
Siegel | amtliche oder persönliche Bildzeichen (meist -> Wappen), die mittels eines -> Typars oder einer->Petschaft als Verschluß einer Sache oder zur Beglaubigung von Urkunden aufgedrückt wird. |
sigillum citationis | Übersendung des losen -> Siegelabdruck eines Richters, der damit die Parteien zum nächsten Gerichtstag vorlud. |
sigillum maius | Bezeichnung für das große -> Siegel einer Institution (Behörde). |
Signet | besonders kleines -> Siegel. |
Sippe | Gesamtverwandtschaft eines einzelnen Menschen sowohl väterlicher- als auch mütterlicherseits. |
Sphragistik | Siegelkunde. |
Spindelseite | die heraldisch linke (vom Betrachter aus rechte) weibliche Seite z.B. bei -> Allianzwappen oder einer -> Aufschwörung. |
Spitzenahnen | Spitzenahnen sind die jeweils ältesten Vorfahren in einer Ahnenreihe, zu denen Daten für die Eltern fehlen. Ein Familienforscher, der seine Vorfahren einschließlich der Ururgroßeltern vollständig (aber auch nicht darüber hinaus) erfasst hat, hat danach 16 Spitzenahnen. |
Stammbaum | Ein Stammbaum im Sinne der Genealogie ist eine grafische, an einem natürlichen Baum orientierte Darstellung desjenigen Teils der Nachkommenschaft eines Probanden, der in männlicher Line von diesem abstammt. |
Stammblatt | Hilfsmittel des Ahnen- und Familienforschers, wobei jedes Ehepaar seiner direkten -> Ahnen mit ihren zugeordneten -> Personennummern, Lebensdaten und sonstigen Informationen unter Hinweis auf Eltern und Kinder auf ein speziell vorbereitetes Blatt eingetragen wird. |
Stammbuch | ursprünglich Verzeichnis von Familienangehörigen; seit der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts Erinnerungsbuch, in das Freunde des Besitzers ihre Namen, Wappen, Wahlsprüche oder Widmungen eintrugen (-> Familienstammbuch). |
Stammeltern | namentliches, urkundlich belegtes Ehepaar, auf das sich ein -> Proband oder eine Großfamilie zurückführen läßt. |
Stammlinie (-reihe) | Liste oder Tafel aller Vorfahren eines Namens im Mannesstamm (väterliche Vorfahren), beginnend mit einem -> Probanden nach dem Prinzip der -> Aszendenz, wobei nur die Männer mit einer entsprechenden -> Personennummer gekennzeichnet werden. |
Stammliste | von -> Historikern und->Genealogen bevorzugte Art, eine -> Familie in wissenschaftlicher Form nach dem Prinzip der -> Deszendenz darzustellen, beginnend mit den -> Stammeltern, die mit der römischen Generationszahl I gekennzeichnet werden unter Angabe der mit arabischen Zahlen fortlaufend numerierten Kinder. Pflanzen sich diese fort, so werden sie unter der nächsten Generationszahl II a etc. aufgeführt. |
Stammtafel | Eine Stammtafel im Sinne der Genealogie ist die grafische Darstellung in Tafelform desjenigen Teils der Nachkommenschaft eines Probanden, der in männlicher Line von diesem abstammt. Eine Auflistung wird als Stammliste, eine grafische Darstellung in Baumform als Stammbaum bezeichnet. |
Standesregister | Führung von Heirats-, Geburts- und Sterberegistern, die den Personenstand und seine Veränderung beurkunden und dadurch das familienrechtliche, auf Abstammung oder Rechtsakt beruhende Verhältnis zweier Personen zueinander dokumentiert. |
Sterbeurkunde | Eine Sterbeurkunde ist nach dem in Deutschland (Stand 2007) gültigen Personenstandsgesetz eine Personenstandsurkunde, die aus dem Sterbebuch erstellt wird. |
Steuerliste | Eine Steuerliste enthält die Namen aller abgabenpflichtiger Bürger und die Höhe der Abgaben. Oft wurden zusätzliche Angaben über die Lebensumstände angefügt. Steuerlisten sind in einigen Fällen für Genealogen die einzigen Quellen, bevor aus dem 16/17 Jhd. Kirchenbücher vorliegen. Ein Sonderfall der Steuerlisten sind die Listen der Türkensteuer. Steuerlisten für Grundabgaben werden auch Kataster oder Praestations-Tabellen genannt. |
Stiefgeschwister | Kinder vom selben Vater aber verschiedenen Müttern (oder umgekehrt) |
Stiefmutter/Stiefvater | nicht leibliche Eltern |
Stift | kirchliche, später weltliche Einrichtungen mit klosterähnlicher Organisation. In einem Stift wurden oftmals adlige, unverheiratete Frauen untergebracht wenn eine Heirat nicht mehr wahrscheinlich war (Versorgung der Frau). |
Suspension | Bezeichnung für Wortverkürzungen durch Weglassen einer Wortendung in der -> Paläographie. |
Sütterlin | eine nach ihrem Erfinder benannte Kunstschrift, die nur über eine gewisse Zeit in der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts generell gelehrt und geschrieben wurde, vorher nie, danach nur sehr sporadisch. |
Tal / Talgemeinde | Land / nichtstädtische Siedlung |
Tallierer | Hausierer. |
Talschaft | Hundertschaft |
Tandler | Trödler. |
Tante | Schwester des Vaters oder der Mutter |
Tartschenschild | konkav gebogener -> Schild, der seit dem 14. Jahrhundert gebräuchlich war und später auch ein rechts ausgespartes Loch zum Einlegen der Lanze ausweist. |
Taxen | Steuer-Taxen: Steuer-Anschläge, Wertbestimmung |
Tingierung (Tinktur) | Kolorierung eines -> Wappens, wobei die Farben (Tinkturen) bei der Beschreibung -> Blasonierung eines Wappens genau angegeben werden. Die -> Heraldik kennt nur die Farben Blau, Rot (in Sonderfällen auch Purpur und Violett), Grün und Schwarz unter Verwendung der Metalle Gold und Silber, wobei der heraldische Grundatz gilt, daß Farben auf Metallen und Metalle auf Farben zu stehen haben. In der Fahnenheraldik -> Vexillologie und in der Glasmalerei werden die Metalle Gold und Silber durch die Farben Gelb und Weiß ersetzt. |
Transskription | Übertragung eines alten handschriftlichen Originaltextes in eine heute lesbare Schriftart (z.B. mit der Schreibmaschine). |
Turnierkragen | mehrlatziger Balken, der in der -> Heraldik meist als Beizeichen -> Brisur im -> Schildbild eines -> Wappens zur Unterscheidung der Äste und Zweige innerhalb der Wappengemeinschaft eines blutsverwandten Geschlechts dient. |
Typar | Negativstempel, mit dessen Hilfe -> Siegel abgedrückt werden. |
Unehrlich | unehelich |
Ungeld / Ungelt | Verbrauchssteuer, Getränkesteuer |
Ungelder / Ungelter | Einzugsbeamte von „Ungeld/Ungelt“ |
Unkost | Kosten bei Aufnahme als Bürger (neben dem Bürgergeld) |
Urbar | Verzeichnis von Gütern und/oder Einkünften. |
Urkunde | ein durch Unterschrift und -> Siegel beglaubigtes Schriftstück (Urkunde -> Diplo-matik). Man unterscheidet die öffentliche (instrumentum pub-lica) von der privaten (instrumentum privata) Urkunde. |
Verlaß | formelle Aufgabe von Besitzrechten |
Vetter | Cousin |
Vexillologie | Fahnenheraldik, wobei auf dem Tuch die Metalle durch Farben ersetzt werden: Gold durch gelb, Silber durch weiß. |
Viertelsmeister | stand seinem Stadtviertel vor. Die jeweiligen Viertel hatten dann ein Stück Stadtmauer zu verteidigen. Ihr „Vorsitzender“ war die Schnittstelle zum Rat. In einigen Städten war die Mauerverteidigung nicht an Stadtvierteln organisiert, sondern nach Innungen/Gilden/Zünften. Grundsätzlich musste jeder Bürger (damals ein besonderer Rechtsstatus, der explizit erworben werden musste) seine Stadt verteidigen. Je nach Vermögenslage (oder Innungszugehörigkeit) mit unterschiedlicher Bewaffnung. |
Vogt | Vertreter des obersten Gerichtsherrn, besonders in geistlichen Territorien, in manchen Herrschaften so viel wie -> Amtmann. |
Vorfahre | Bei den Vorfahren (auch Ahnen) handelt es sich diejenigen Personen, von denen der Proband abstammt. Vorfahren sind also die Eltern des Probanden und die Eltern von Vorfahren. |
Vorkind | Stiefkind aus einer früheren Ehe eines der beiden Ehegatten |
Vorwerk | ein vom Haupthof gesondert liegender kleiner Gutshof zur Bewirtschaftung der entfernt liegenden Schläge, Felder und zur Aufnahme des Weideviehs. |
Wachzinser | gehobene Schicht von Hörigen, die von ihrem Herren dem Patron einer Kirche geschenkt wurden oder sich als Freie in dessen Schutz begeben haben. Dafür zahlten sie eine Kopfsteuer, die häufig aus Wachs bestand, für den Altar des Heiligen, dessen Patronatsherrn sie unterstanden |
Wahrmann | Gewährsmann, Rechtskundiger |
Wappen | ursprünglich die Abwehrwaffen (wäpen) eines Ritters, bestehend aus -> Schild mit Schildbild, -> Helm, -> Helmdecke und -> Helmzier. Wappen sind in Verbindung mit dem Familiennamen erblich und als individuelle Persönlichkeitszeichen gesetzlich geschützt -> Wappenrecht. |
Wappenbesserung | Änderung eines ursprünglichen, bereits vorhandenen Wappens durch Zusätze oder Beizeichen (z.B. bei Standeserhöhungen). |
Wappenbrief | ausgestellte Urkunde über die Verleihung eines -> Wappens, wobei dieses farblich dargestellt und ausführlich beschrieben (-> Blasonierung) wird. |
Wappenmantel | ein hinter einem fürstlichen oder monarchischen Staatswappen ausgebreiteter, meist aus einer Rangkrone herabfallender Mantel. |
Wappenminderung | -> Brisur. |
Wappenrecht | Rechtsgrundsatz für die Annahme und Führung von Wappen. Nach § 12 BGB kann jeder Bürger des Bundesrepublik Deutschland ein neues Wappen annehmen, das nach Eintragung in eine halbamtliche -> Wappenrolle schutzwürdiger Bestandteil des Familiennamens und im Zusammenhang mit diesem im Mannesstamm vererbbar ist. |
Wappenrolle | Matrikel von Wappen, die ursprünglich von offiziell bestallten -> Herolden geführt wurde. |
Wappenschild (der ) | -> Schild. |
Wappenzelt | Wappenmantel, der aus einer Zeltkuppel herabfällt und auf der gewöhnlich eine Krone ruht. |
Wardein | Münzprüfer, Schätzer. |
Weglöse | Besitzwechselgebühr für einen verstorbenen oder weichenden Leheninhaber. Der neue Inhaber hatte den Handlohn zu entrichten (meist waren beide Gebühren |
Wehmutter | Hebamme |
Weiland | Verstorbener |
Weiler | Siedlung, vor allem in Rodungsgebieten, oft Gruppe von Einzelhöfen (aus ahd. „wilari“) |
Weisat | allgemeine Abgabe, Zins |
Weist(h)um | seit dem 13. Jahrhundert schriftlich niedergelegte Rechtsgrundsätze (ähnlich dem -> Burgfrieden) für das Zusammenleben von Bürgern, auf das sie durch Anfrage durch Rechtskundige „hingewiesen“ wurden. |
Weistum | Aufzeichnung von überlieferten Gewohnheitsrechten. Im Mittelalter bildeten sie die wichtigst Quelle für das bäuerliche Leben |
Wette | Pfand für Schuldvertrag; auch: Brüchte, Buße |
Wik | befestigter Handelsplatz in fränkischer Zeit |
Wisch | Wiese |
Wittfrau | Witwe |
Wittmann | Witwer |
Witwenstuhl | Witwenstand |
Xenographie | Schriftkunde fremder Sprachen |
Xenotaphium | Fremdengrabstätte |
Zehnte | Abgabe: des zehnten Teils des Ertrages |
Zehnte Pfennig | Besitzwechselsteuer, die im Falle des Wegzugs eines Bürgers aus der Herrschaft fällig wurde, wobei 10% des gesamten veräußerten und mitgeführten Vermögens erhoben wurden. |
Zehntherr | Besitzer, der den Zehnt zu erhalten hat |
Zelge | Flurdrittel in der Dreifelderwirtschaft, |
Zensiten | Steuerpflichtige, die z.B. zur -> Schätzung herangezogen wurden. |
Zinsmeister | Einnehmer, der die städtischen Geldzinsen und ähnliche Einkünfte (-> Bede) wie auch die Beischaffung von Kontributionslieferungen zu besorgen hatte. |
Zöllner | erhoben die Verkehrsabgaben an den Stadttoren, Brücken etc. |
Zuchtgeld | Zuwendungen an einen Vormund für eine(n) Unmündige(n) bzw. Waise zur Finanzierung der Erziehung |